Nachhaltigkeits-Berichtspflicht für Energieversorger | trurnit GmbH

Nachhaltigkeits-Berichtspflicht für Energieversorger

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Nachhaltigkeitsberatung_CSRD-Pflicht

Die Corporate Sustainability Reporting-Richtlinie (CSRD) verpflichtet Unternehmen, über ihre Anstrengungen zur Nachhaltigkeit zu berichten. Das Team der trurnit Nachhaltigkeitsberatung bietet Unterstützung.

„Geschätzt müssen künftig sieben von zehn unserer Kunden die Wirkung von Nachhaltigkeitsaspekten auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens veröffentlichen“, erklärt Dr. Bernd Saure, Strategischer Analyst bei der trurnit Gruppe. Selbst wer nicht direkt von der Pflicht betroffen ist, steht in der Lieferkette von berichtspflichtigen Unternehmen, die nach Daten verlangen. Was die Europäischen Standards ESRS an Angaben einfordern, haben die wenigsten Unternehmen parat. „Unternehmen, die bislang nicht unter die Pflicht fielen, müssen künftig ganz neues Terrain beschreiten“, erklärt Dr. Birgit Peters, Reporting-Expertin bei trurnit.

„Die Arbeit startet nicht erst mit der Berichterstellung, sondern setzt deutlich früher mit einer umfassenden Wesentlichkeitsanalyse an“, sagt Beraterin Eva Clausen. Um die Unternehmen zu unterstützen, hat die trurnit GmbH eine Nachhaltigkeitsberatung ins Leben gerufen. Das Beratungsteams Nachhaltigkeit empfiehlt, frühzeitig mit den Vorbereitungen zu beginnen.

 

Zehn Tipps, die den Einstieg erleichtern, finden sich HIER.

 

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