Neue Regelungen zum künftigen Nachhaltigkeits- Reporting | trurnit GmbH

Neue Regelungen zum künftigen Nachhaltigkeits- Reporting

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Alle reden über Nachhaltigkeit –

und schreiben auch darüber. Aber das „Wie“ und „Was“ könnte unterschiedlicher nicht ausfallen. Die Publikationen reichen von Klimabilanzen im Geschäftsbericht bis zu bilderreichen Imagebroschüren. Transparenz und Vergleichbarkeit bleiben dabei häufig auf der Strecke.

Hier greift die EU jetzt regulierend ein: Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind künftig europaweit gültige Standards vorgeschrieben, wer was wo zu berichten hat. Ihren Vorschlag hat die Europäische Kommission im April 2021 veröffentlicht, im November 2022 hat ihn das EU-Parlament angenommen. Die CSRD ersetzt die bisher geltende Nonfinancial Reporting Directive (NFRD).

Zahlreiche Energieunternehmen wie Stadtwerke fallen mit der neuen Direktive zum ersten Mal unter die Berichtspflicht. Hier geht es um einen Neustart. Das wirft natürlich viele Fragen auf: Sind wir überhaupt betroffen? Ab wann? Und was ist jetzt zu tun?

Wir haben die häufigsten Fragen zur CSRD für Sie in unserem aktuellen Whitepaper zusammengefasst – und beantwortet.